Abrechnung
Privat Versicherte und Beihilfeberechtigte
Für privat Versicherte gelingt die Beantragung der Kostenübernahme einer ambulanten Psychotherapie für Kinder und Jugendliche durch eine approbierte Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin in der Regel problemlos. Die Behandlungskosten richten sich nach der aktuellen Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Klären Sie bitte vor Beginn der Behandlung mit Ihrer Versicherung und ggf. mit Ihrer Beihilfestelle, ob und in welchem Umfang eine Psychotherapie in Ihrem Leistungskatalog vertraglich enthalten ist.
Selbstzahler
Wenn Sie die Behandlungskosten selbst übernehmen, werden die psychotherapeutischen Sitzungen über eine private Rechnung abgerechnet. Auch hier richten sich die Behandlungskosten nach der aktuellen Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Gesetzlich Versicherte
In meiner Privatpraxis ist eine Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenkassen über das Kostenerstattungsverfahren nach § 13, Absatz 3 des 5. Sozialgesetzbuches möglich.
Dazu muss nachgewiesen werden, dass kein Therapieplatz bei einem Psychotherapeuten / einer Psychotherapeutin mit Kassensitz zu finden war innerhalb zumutbarer Wartezeit (3 Monate) und zumutbaren Umständen (Fahrtzeit, Geschlecht oder persönlichem Eindruck von dem / der Behandelnden). Im Erstgespräch kläre ich gerne über das konkrete Vorgehen auf und unterstütze Sie bei Bedarf bei der Antragsstellung.
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